Rückerstattungs- und Stornierungsrichtlinie

Extreme Trail Loga

1. Stornierung durch den Teilnehmer

(1) Eine Stornierung der gebuchten Leistung ist jederzeit möglich.
(2) Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt grundsätzlich nicht, unabhängig vom Zeitpunkt oder Grund der Stornierung.

2. Ersatzteilnehmer

(1) Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu stellen.
(2) Voraussetzung ist, dass der Ersatzteilnehmer die Teilnahmebedingungen erfüllt.
(3) Für die Umbuchung entstehen keine zusätzlichen Kosten.

3. Nichtteilnahme

(1) Bei Nichterscheinen zum gebuchten Termin besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

4. Nachweis eines geringeren Schadens

Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten,
dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Absage durch den Veranstalter

(1) Sollte eine Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt werden (z. B. Krankheit des Trainers, ungeeignete Witterungsbedingungen, höhere Gewalt), wird:

  • ein Ersatztermin angeboten oder

  • die Teilnahmegebühr vollständig erstattet

(2) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

6. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters (z. B. extreme Wetterbedingungen oder behördliche Anordnungen) besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

7. Rückerstattungsart

Etwaige Rückerstattungen erfolgen über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.

8. Zustimmung

Mit der Buchung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich mit diesen Stornierungs- und Rückerstattungsbedingungen einverstanden.