Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Extreme Trail Loga

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Kurse, Trainings, Veranstaltungen sowie die Nutzung der Anlage des Extreme Trail Loga (nachfolgend „Veranstalter“ genannt).

Mit der Buchung eines Kurses oder der Nutzung der Anlage erklärt sich der Teilnehmer mit diesen AGB einverstanden. Eine Teilnahme ohne Zustimmung ist ausgeschlossen.

2. Teilnahmevoraussetzungen

(1) Der Teilnehmer versichert, dass sein Pferd am Veranstaltungstag frei von ansteckenden Krankheiten ist.
(2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei Krankheitsanzeichen die Kosten einer tierärztlichen Untersuchung zu tragen.
(3) Für jedes teilnehmende Pferd muss eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen.
(4) Der Teilnehmer selbst muss ausreichend haftpflicht- und krankenversichert sein.
(5) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.

3. Vertragsabschluss und Buchung

(1) Die Buchung erfolgt über die Website oder schriftlich.
(2) Mit der Buchung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
(3) Die AGB werden im Buchungsprozess akzeptiert und gelten für alle zukünftigen Besuche.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die jeweils auf der Website angegebenen Preise.
(2) Die Zahlung erfolgt gemäß den im Buchungsprozess angegebenen Bedingungen.

5. Rücktritt / Stornierung

(1) Bei Verhinderung des Teilnehmers erfolgt keine Rückerstattung.
(2) Es kann jedoch jederzeit ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.

6. Nutzung der Anlage

(1) Die Nutzung des Extreme Trail Parks erfolgt ausschließlich unter Aufsicht.
(2) Erstnutzer dürfen die Anlage nur im Rahmen eines Kurses oder Einzeltrainings nutzen.
(3) Wiederholungsteilnehmer können nach Absprache am offenen Training teilnehmen.
(4) Den Anweisungen des Veranstalters und der Trainer ist unbedingt Folge zu leisten.

7. Verhaltensregeln

(1) Ein respektvoller und tierschutzgerechter Umgang mit dem Pferd ist verpflichtend.
(2) Grundlage sind insbesondere die geltenden Tierschutzgesetze (TierSchG, BNatSchG).
(3) Verboten sind insbesondere:

  • grober oder fahrlässiger Umgang mit dem Pferd

  • Überforderung des Pferdes

  • Zufügen von Schmerz, Angst oder Unbehagen

(4) Bei Verstößen erfolgt ein Platzverweis ohne Anspruch auf Rückerstattung.

(5) Pferde mit Lahmheit oder erkennbaren Erkrankungen können vom Training ausgeschlossen werden.

8. Ausrüstung

Zulässig sind u. a.:

  • gebisslose Zäumungen (z. B. Bosal, Sidepull, Knotenhalfter)

  • Sättel und Sattelkissen

  • tierschutzgerechte Gebisse

  • Hufschuhe, Gamaschen, Beinschutz

Unzulässig sind u. a.:

  • Hilfszügel (Ausbinder, Schlaufzügel etc.)

  • Martingale

  • Sperrriemen / Mouthcloser

  • Stollen

  • schmerzerzeugende Materialien (Draht, Ketten etc.)

9. Besondere Regelungen

(1) Hengste nur nach vorheriger Absprache.
(2) Laktierende Stuten sind ausgeschlossen (Ausnahme: Sondertermine).
(3) Bei nassem Untergrund können Hindernisse aus Sicherheitsgründen gesperrt sein.
(4) Hunde sind nur angeleint und nach Absprache erlaubt.
(5) Zuschauer sind nur eingeschränkt und außerhalb des Trailbereichs erlaubt.

10. Haftung und Haftungsausschluss

(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Die Nutzung der Anlage und Hindernisse erfolgt auf eigenes Risiko.
(3) Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es sich um eine risikobehaftete Sportart handelt.

(4) Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) Eine Haftung für:

  • Diebstahl

  • Beschädigungen

  • Unfälle durch Dritte
    ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(6) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf typische, vorhersehbare Schäden.

(7) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

(8) Keine Haftung besteht für:

  • An- und Abreise

  • gesundheitliche Risiken von Mensch und Pferd

  • verwahrte Gegenstände

(9) Bei höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

11. Sicherheitshinweise

(1) Das Tragen folgender Ausrüstung wird dringend empfohlen:

  • Reithelm (Sturzkappe mit Vierpunktbefestigung)

  • Sicherheitsweste

  • Beinschutz für Pferde

(2) Jeder Teilnehmer entscheidet eigenverantwortlich, welche Übungen er durchführt.

12. Foto- und Videoaufnahmen

(1) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung entstandene Fotos und Videos für Werbezwecke verwendet werden dürfen.
(2) Ein Widerspruch ist nur schriftlich vor Veranstaltungsbeginn möglich.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und nur zur Durchführung der vertraglichen Leistungen verwendet.

14. Hausrecht

Der Veranstalter behält sich das Hausrecht vor. Bei Verstößen gegen diese AGB kann ein sofortiger Platzverweis erfolgen.

15. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.